EuPIA-Leitlinie
EuPIA-Leitlinie
Im November 2005 veröffentlichte der Verband der europäischen Druckfarbenhersteller (EuPIA) eine Leitlinie für Druckfarben für Lebensmittelverpackungen:
EuPIA Leitlinie
Die wichtigsten Aussagen der Leitlinie sind:
- Auswahl der Rohstoffe gemäß vorgegebenem Auswahlschema
- Farbproduktion erfolgt nach GMP
- Die bedruckten bzw. lackierten Oberflächen dürfen nicht in direkten Kontakt mit dem Lebensmittel kommen
- Ein sichtbarer Abklatsch (visible set-off) muss vermieden werden
Für die Auswahl der Rohstoffe nach dem in der Leitlinie festgelegten Auswahlschema gelten folgende Kriterien:
- Farbmittel (Pigmente) müssen den in der Empfehlung des Europarates AP(89)1 festgelegten Anforderungen entsprechen
- Nicht verwendet werden folgende Rohstoffe:
- cmr-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend)
- als »giftig« bzw. »sehr giftig« eingestufte Stoffe
- Rohstoffe, die auf den toxischen Metallen Antimon, Arsen, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber, Selen basieren
- Stoffe, deren Einsatz durch die EU Richtlinie 76/769/EWG beschränkt ist - In der fertigen Verpackung müssen das Globalmigrationslimit und spezifische Migrationsgrenzwerte (SML) der einzelnen Stoffe eingehalten werden.
- Für die Migration von Stoffen mit einem Molekulargewicht < 1000 D gelten folgende abgestuften Grenzwerte:
< 10 ppb*) bei unzureichenden toxikologischen Daten
< 50 ppb bei Vorliegen von 3 negativen Mutagenitätsprüfungen
> 50 ppb bis ggf. zum SML bei entsprechender Bewertung durch EFSA, BfR, FDA
*) Die angegeben Migrationsgrenzwerte unterliegen folgenden zeitlichen Fristen: 50 ppb zu erreichen bis Dezember 2010, 10 ppb zu erreichen bis 2015.
Umsetzung der EuPIA Leitlinie für Bogenoffsetfarben in der hubergroup:
Für die meisten in handelsüblichen Bogenoffsetfarben verwendeten migrierfähigen Lösemittel sind nur unzureichende toxikologische Daten verfügbar. Mit MGA hat die hubergroup bereits jetzt die Anforderungen der EuPIA-Leitlinie für 2015 verwirklicht. Alle in CORONA-MGA-Bogenoffsetfarben, ACRYLAC-MGA-Dispersionslacken und MGA–Feuchtmittelzusätzen enthaltenen migrierfähigen Rohstoffe sind in den EU-Mitgliedsstaaten oder in einer FDARegulation für den Direktkontakt mit Lebensmitteln zugelassen. Alle Produkte werden nach den GMP-Vorgaben in eigenen Produktionsstätten gefertigt, um eine Kontamination mit unerwünschten Stoffen zu vermeiden.